Ordnungsmaßnahme Bruno-/ Merzlicher Straße

Bereits im Integrierten Entwicklungskonzept, aber auch in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wird immer wieder die vernachlässigte Situation und der bedauerliche bauliche Zustand der Anwesen im Kreuzungsbereich Brunostraße/Merzlicher Straße genannt. Die meisten der Gebäude sind seit Jahren leerstehend und großteils nicht bewohnbar, da sie einen erheblichen Sanierungsstau aufweisen. Der Bereich ist zudem kleinteilig parzelliert und sehr verwinkelt bebaut. Die meisten der Flächen befinden sich in Privatbesitz. Da der Bereich zudem sowohl von Rad- und Wandertouristen, die von der Mosel her durch den Tunnel Merzlicher Straße/ B51 in diesem Bereich in den Stadtteil gelangen, als auch von Autofahrern, die über den Kreuzungsbereich auch Richtung Bahnhof Karthaus oder aus Richtung Trier in den Stadtteil kommen in seinem vernachlässigten Zustand wahrgenommen wird und somit nicht zuletzt auch das Image des Umfeldes und des Stadtteils negativ beeinflusst.


Was macht das Projekt aus? Was sind die Ziele?

Ziel ist es diesen Bereich und sein Umfeld aufzuwerten und einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Dazu ist eine Neuordnung der Flächen verbunden mit ein (Teil)abbruch von Gebäude unumgänglich. So soll der Bereich wieder zu dem gemacht werden was er einst war: einem einladenden Tor nach Karthaus.

Was ist bereits passiert?
Nachdem die Situation in der Lenkungsgruppe im September 2015 intensiv diskutiert wurde folgte der Erstkontakt mit den Eigentümern der betroffenen Objekte. In vielen persönlichen Gesprächen wurde die Bereitschaft zum Verkauf zugunsten einer Gesamtlösung für diesen Bereich geklärt. Im Sommer/Herbst 2016 wurden Wertgutachten für die Objekte erstellt und im Stadtrat eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Kommune erlassen. Durch die Stadt Konz konnten bis Ende 2019 mehrere Objekte und Grundstücke erworben werden.

Wie geht es weiter?
Derzeit laufen die Gespräche zum Verkauf der übrigen Gebäude und Flächen zwischen der Stadt Konz und den Eigentümern bezüglich eines Ankaufs der Flächen durch die Stadt Konz oder der Beteiligung der Eigentümer im Rahmen einer gemeinsamen Lösung. Sobald diese erfolgreich abgeschlossen sind kann die Freilegung erfolgen. Parallel dazu gilt es Eckpunkte einer zukünftigen Nutzung festzulegen und diese zu konkretisieren.