Anders als andere Städte und Gemeinden erhebt die Konzer Verwaltung keine gesonderte Straßenreinigungsgebühren. Dies ist nur möglich, weil die Reinigungsaufgaben weitgehend von den Bürgern erledigt werden. Eigentümer müssen entlang der Grundstücksgrenzen für Sauberkeit sorgen: Schnee muss im Rahmen des Winterdienstes geräumt werden und Laub muss immer wieder gefegt werden. Auch anderer Schmutz und Unkraut muss entfernt werden. Die Gehwege und Bordsteinkanten sind sauber zu halten soweit das eigene Grundstück unmittelbar daran anschließt.
Übernimmt man diese Pflicht nicht, kann es neben einem Bußgeld auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen. Wenn man sich nicht zeitlich oder gesundheitlich dazu in der Lage fühlt, kann man eine Reinigungsfirma beauftragen. Diese kümmert sich um den sauberen Gehweg und entfernt Laub, Schnee sowie anderen Schmutz.