„Merzlich – Auf den historischen Spuren von Karthaus “
Gemeinsam mit Stefanie Neukirch-Meyer vom in Karthaus ansässigen Pflegestützpunkt der Caritas in Konz lädt der Quartiersmanager Dominik Schnith zu einem Stadtteilspaziergang am Freitag, 23. Oktober, 15 Uhr ein. Ziel ist es historisch Interessantes und vermutlich teilweise bisher Unbekanntes über Karthaus zu erfahren und sich darüber auszutauschen.
Unter fachkundiger Leitung des Konzer Ehrenbürgers Rudi Molter, der u.a. die Konzer Stadtchronik geschrieben hat und die Chronik “Die Karthause” über die Geschichte des Klosters Karthaus verfasst hat, werden wir uns gemeinsam mit den Teilnehmer*innen auf den Weg machen, um die historischen Ursprünge von Karthaus im Bereich des ehemaligen Merzlich zu erkunden. Treffpunkt ist an den Parkplätzen am hinteren Eingang des Klosters. Der Stadtteilspaziergang ist Auftakt einer Reihe weiterer geplanter Spaziergänge zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten in Karthaus.
Besonders auch ältere Menschen sind herzlich willkommen an der Erkundung des Stadtteils teilzunehmen. Die Wegstrecke ist so ausgelegt, dass diese ohne größere Anforderungen gut zu bewältigen ist. Der Rundgang dauert ca. 60 – 90 Minuten. Eine Anmeldung im Stadtteilbüro ist erforderlich unter Telefon: 06501/ 945 82 52 oder per Mail unter d.schnith@junetko.de
Aufgrund der Corona-Pandemie müssen die erforderlichen Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden.
Hygienehinweise bei Teilnahme:
- Gäste, die Erkältungssymptome aufweisen, dürfen nicht am Spaziergang teilnehmen, um andere Teilnehmer und den Gästeführer nicht zu gefährden
- Vor Beginn des Spaziergangs ist eine Händedesinfektion erforderlich. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes ist zu jeder Zeit der Führung einzuhalten.
- Auf das Einhalten der vorgeschriebenen Husten- und Nies-Etikette ist zu achten.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird während des Spaziergangs empfohlen. Das Tragen eines MNS ist immer dann erforderlich, wenn der geforderte Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Name, Anschrift und Telefonnummer aller Teilnehmer werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen. Diese Daten sind laut Verordnung für eine Frist von einem Monat aufzubewahren und werden nach Ablauf der Frist unverzüglich vernichtet.