Das Kloster Karthaus ist ein Wahrzeichen von Karthaus und von der Stadt Konz. Seine lange, wechselvolle Geschichte hat auch Karthaus und die Menschen die dort leben beeinflusst und geprägt. Sogar der heutige Name des Stadtteils, der in dem Ort Merzlich seine Wurzeln hat, geht auf das Kloster bzw. die Karthause St. Bruno zurück.
Aber nicht nur historisch ist das Kloster für die Menschen in Karthaus von Bedeutung. Heute sind in den Mauern des ehemaligen Klosters die katholische Pfarrkirche St. Johann und das Bürger- und Kulturzentrum der Stadt Konz beheimatet.
Was macht das Projekt aus? Was sind die Ziele?
Ziel der Aufwertung des Klostergebäudes ist es, das Gebäude zu stärken und weiterzuentwickeln. Dazu wird eine Sanierung des Klosters durchgeführt, damit das Gebäude als Bürgerzentrum mit seinen vielfältigen Funktionen fit für die Zukunft wird. Zudem wird ein Nutzungskonzept erstellt, wofür Art und Umfang der Nutzung in den Blick genommen werden und Ideen für eine mögliche Weiterentwicklung entwickelt werden. Ziel ist das Gebäude als Bürger- und Quartierszentrum zu stärken und die Auslastung weiter zu optimieren.
Was ist bereits passiert?
Am 16. April 2019 wurde vom Stadtrat ein Grundsatzbeschluss zur Aufwertung des Klostergebäudes gefasst. Dem vorangegangen war eine umfassende Kostenermittlung. Im Herbst 2020 wurde als erste Maßnahme der zweite Fluchtweg aus dem Festsaal realisiert. Im November 2021 wurde das Büro Stadtberatung Dr. Sven Fries mit der Erstellung eines Nutzungs- und Betreiberkonzeptes beauftragt. Es folgte die Ermittlung von Grundlagendaten. Am 21. Februar 2022 fand als ein Baustein der Konzepterstellung eine Zukunftswerkstatt mit Vereinen, Institutionen und Gruppen aus Karthaus und Konz statt.
In seiner Sitzung am 24. Mai hat der Stadtrat dem erarbeiteten Nutzungs- und Raumkonzept einstimmig zugestimmt. Dieses bildet nun den Rahmen für die inhaltliche Weiterentwicklung und die bauliche Aufwertung.
Durch den Fördergeber ADD wurde im Februar 2023 der beantragten Aufstockung der Gesamtfördersumme und damit der Förderung der, aus dem Nutzungskonzept resultierenden erforderlichen baulichen Maßnahmen zugestimmt. Im Mai haben die Arbeiten des ersten Bauabschnitts, die sich vor allem auf die äußere Gebäudehülle beziehen (u.a. Steinmetzarbeiten, Erneuerung der Fenster, Putz-/ Stuck- und Malerarbeiten) begonnen. Die Maßnahmen des ersten Bauabschnitts wurden auch durch Fördergelder der Denkmalpflege (GDKE) finanziell unterstützt.
Bis zum Sommer 2024 wurden die erforderlichen statischen und energetischen Voruntersuchungen für die bauliche Umsetzung des Nutzungskonzeptes durchgeführt und die erforderlichen Bauunterlagen durch die Planer (Architekten, Haustechnikplaner, Statiker, Brandschutz, …) ausgearbeitet. Im August wurden die Haushaltsunterlage Bau der SGD zur baufachlichen Prüfung eingereicht.
Wie geht es weiter?
Derzeit muss auf den Abschluss der baufachlichen Prüfung gewartet werden. Sobald diese positiv beschieden ist können die weiteren Schritte erfolgen. Die gesamte bauliche Aufwertung soll in mehreren Bauabschnitten über einen Zeitraum von rund drei Jahren umgesetzt werden.
Die Maßnahme wird neben Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt auch aus Mitteln des Denkmalschutz-Sonderprogramms VII von Bund und Land gefördert.