Verfügungsfonds

Die Beteiligung und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ist in dem Prozesse der Stadtentwicklung im Rahmen des Programms Soziale Stadt fest verankert. Verfügungsfonds sind hier in besonderer Weise geeignet um bürgerschaftliches Engagement zu aktivieren und in die Stadtentwicklung einzubringen. Sie geben Bewohnerschaft und Gewerbetreibenden die Möglichkeit schnell und unbürokratisch Aktionen und Projekte im und für den Stadtteil umzusetzen. Auch wenn es sich um vergleichsweise geringe Summen handelt, versetzen Verfügungsfonds die Akteure vor Ort in die Lage, selbständig Projekte zu entwickeln und umzusetzen und eröffnet dadurch neue Ideen und befördert die Identifikation und Übernahme von Verantwortung in und für Karthaus.

Was macht das Projekt aus? Was sind die Ziele?
Der Verfügungsfonds dient der Finanzierung kleinteiliger Maßnahmen, die zielgerichtete Effekte im Stadtteil erzielen. Durch gemeinsame, integrative und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen von Bürgerschaft, Unternehmen, Gewerbetreibenden und der öffentlichen Hand soll die positive Stadtteilentwicklung weiter vorangebracht werden. Der Fonds dient so zur aktiven Einbindung von Bewohnerinnen und Bewohner sowie Akteurinnen und Akteure in den Stadtteilentwicklungsprozess. Die Ergebnisse bürgerschaftlichen Engagements werden unmittelbar erlebbar, wodurch die partizipativen und kooperativen Prozesse im Rahmen des Programms Soziale Stadt unterstützt und verstetigt werden.
Die Maßnahmen müssen sich grundsätzlich an den Zielen und Handlungsansätzen des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) bzw. der aktuellen Fortschreibung orientieren und der Allgemeinheit zu Gute kommen. Übergeordnete Ziele können z.B. die Verstetigung der baulichen Projekte, die Verstetigung der Beteiligungsprozesse, der Aufbau sozialer Netze und die Förderung und des ehrenamtlichen Engagements oder auch die Verbesserung des Wohnumfeldes sein. Vorgesehen ist eine Förderung je Einzelprojekt bis zu maximal 4.000,-€.

Was ist bereits passiert?
Nach Vorberatungen in der Lenkungsgruppe am 02. Mai 2018 sowie im Bauauschuss hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26. Juni dem Konzept und die Richtlinie des Verfügungsfonds zugestimmt. Auch die ADD Trier als Fördergeber hat im Juli der Umsetzung des Verfügungsfonds in Karthaus gemäß der erarbeiteten Richtlinie zugestimmt. Durch das Quartiersmanagement und die Verbandsgemeindeverwaltung Konz (Fachbereich 3) wurde neben der Richtlinie weitere, zur Umsetzung erforderliche Dokumente, wie z.B. ein Antragsformular entwickelt.

Mit Mitteln des Verfügungsfonds wurde z.B. das Fotoprojekt Karthäuser Ansichten realisiert.

Wie geht es weiter?
Ab sofort können sich Interessierte im Stadtteilbüro melden und gemeinsam mit dem Quartiersmanagement ihre Ideen konkretisieren. Der Ablauf der Antragstellung sieht vor, dass Interessierte gemeinsam mit dem Quartiersmanager einen Antrag formulieren. Dieser Antrag wird dann den Mitgliedern der Lenkungsgruppe vorgelegt, gesichtet und vorgeprüft. Anschließend erfolgt eine Entscheidung im regelmäßig tagenden Bauausschuss der Stadt Konz. Der Vorteil ist, dass die Projekte schnell umgesetzt werden können, so dass das Engagement der Bürger nicht durch bürokratische Hürden oder lange Fristen gebremst wird.

Als Download stehen ein Infoflyer, die Richtlinie und das Antragsformular online zur Verfügung.