In seiner Sitzung am Dienstag, 15. März hat der Stadtrat der Stadt Konz über den Bebauungsplan für den Teilbereich “Brunostraße – Altenzentrum mit Klosterpark” beraten. Bevor der Bebauungsplan Rechtsgültigkeit erlangt sind aber noch eine Offenlage sowie weitere Beschlüsse erforderlich. Im Stadtrat wurde u.a. nach eingehender Beratung ein Beschluss über Abwägungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß dem Baugesetzbuch gefasst. Bereits im Januar wurde das Vorhaben den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.
Heftig wurde auch über die im Rahmen des Bebauungsplanes festgelegte Mindestzahl an neu anzulegenden Stellplätzen diskutiert. Entsprechend den Regelungen der Stellplatzverordnung können im Rahmen des Bebauungsplanes maximal 11 Stellplätze vorgeschrieben werden. Es wurde aber angemerkt, dass die derzeitigen Planungen des DRK deutlich mehr als die Mindestzahl von Stellplätzen vorsehen. Abschließend traf der Stadtrat einen Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 29. März bis zum 29. April zur Einsicht im Rathaus der Stadt Konz aus. Weiterhin stimmte der Stadtrat für die Aufhebung der Denkmalschutzzone für den Bereich. Nach der Offenlage des Bebauungsplanes und weiteren Beschlüssen in den Gremien erlangt dieser dann Rechtskraft. Erst dann können die Arbeiten zum Bau des Altenzentrums beginnen. Das DRK treibt derzeit die Planungen voran und beabsichtigt im Sommer mit den Bauarbeiten zu beginnen. Der Neubau soll dann Anfang 2018 bezugsfertig sein. Auch die verbleibende Parkfläche, die weiterhin öffentlich zugänglich bleibt wird durch das DRK nach Abschluss der Baumaßnahme angelegt und gestaltet. Hier werden auch die Anregungen und Anliegen, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung des Projektes Umgestaltung des Klosterparks zusammen getragen wurden einfließen.